Maskenpflicht für externe Personen: (Klinikum Leer, Krankenhaus Rheiderland und Inselkrankenhaus Borkum)
- Grundsätzlich gilt eine FFP2-Maskenpflicht für alle externen Personen. Die FFP2-Maske ist während des Aufenthaltes im Haus durchgehend zu tragen. Bei Bedarf kann eine FFP2-Maske am Haupteingang bei der Pforte kostenpflichtig erworben werden.
Bistro im Klinikum Leer:
- Ab sofort gilt für alle externen Personen für den Zutritt zum Bistro die 3G-Regel. Voraussetzung ist das Vorlegen einer Bescheinigung über einen vollständigen Impfstatus (Zweitimpfung plus mind. 14 Tage), eine Genesung nach einer Covid19-Infektion oder einen negativen Corona-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden).
Vita – Gesundheitstraining und Wellness:
- Ab sofort gilt die 3G-Regel im Vita – Gesundheitstraining und Wellness. Voraussetzung für den Besuch des Vita ist das Vorlegen einer Bescheinigung über einen vollständigen Impfstatus (Zweitimpfung plus mind. 14 Tage), eine Genesung nach einer Covid19-Infektion oder einen negativen Corona-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden).
Physiotherapie:
- Ab sofort gilt für alle medizinisch nicht notwendigen Behandlungen in der Physiotherapie (Privatzahler ohne Verordnung) die 3G-Regel. Voraussetzung ist das Vorlegen einer Bescheinigung über einen vollständigen Impfstatus (Zweitimpfung plus mind. 14 Tage), eine Genesung nach einer Covid19-Infektion oder einen negativen Corona-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden).
- Alle medizinisch notwendigen Behandlungen (mit ärztlicher Verordnung) sind von der 3G-Regel ausgenommen. Es gilt dann eine FFP2-Maskenpflicht.
Die aktuell geltenden Regelungen sind auf der Homepage unter dem folgenden Link zu finden: https://klinikum-leer.de/corona-informationen/aktuelle-corona-informationen. Die Besuchsregelung mit den Besuchszeiten und Besucheranzahlen bleibt unverändert.