Die QSFFx-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) trat in dieser Form zum 1. Januar 2024 in Kraft und legt strenge Anforderungen für die Versorgung von hüftgelenknahen Femurfrakturen fest. In diesem Jahr wurde erstmals die Umsetzung der Qualitätsrichtlinie in allen Kliniken umfassend vom Medizinischen Dienst geprüft. Im schlimmsten Fall kann dem Krankenhaus die Versorgung von hüftgelenknahen Femurfrakturen untersagt werden.
Das Klinikum Leer hat die Prüfung nun erfolgreich bestanden. Sie umfasste ein umfangreiches Vor-Ort-Audit und auch eine detaillierte Dokumentenanalyse. Dabei wurde insbesondere der Versorgungsprozess, von der Notaufnahme über den OP bis hin zur Nachsorge, anhand von konkreten Patientenfällen und Dienstplänen unter die Lupe genommen. Auch die enge Zusammenarbeit der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zentralen Patienten- und Notaufnahme, der Klinik für Geriatrie/Neurologie/Schlaflabor und der Physiotherapie sowie die Kommunikationsstrukturen standen im Fokus. Um die Umsetzung der Richtlinie praxisnah zu verifizieren, wurden ausführliche Interviews mit den Mitarbeitenden geführt. Gelobt wurde von den Prüfern insbesondere das gute Kommunikationskonzept der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der Klinik für Geriatrie/Neurologie/Schlaflabor.
„Wir sind sehr stolz auf den positiven Bescheid und die Anerkennung unserer hohen Qualitätsstandards.“, betont Dr. med. Philipp Werner, Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie. „Diese Auszeichnung bestätigt unsere kontinuierlichen Bemühungen, eine bestmögliche Versorgung für unsere Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Besonders freut uns, dass die enge und effiziente Zusammenarbeit unserer Abteilungen sowie das große Engagement unseres Teams durch die erfolgreiche Prüfung gewürdigt wurden.“