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Tarifeinigung für die Tochtergesellschaften SDL und MVZ

Der Tarifvertrag der Tochtergesellschaften SDL – Service und Dienste GmbH, der auch für Beschäftigte der MVZ-Gesellschaft in Bezug genommen wird, wurde zum 30.04.2024 von ver.di regulär gekündigt. Nach vier Verhandlungsrunden mit ver.di wurde nun für die 230 Beschäftigten von SDL und MVZ eine Einigung über verschiedene Eckpunkte erzielt, die insgesamt eine überdurchschnittliche Steigerung für die Beschäftigten bedeutet.

Die im letzten Jahr festgelegte Erhöhung der Tabellenentgelte im TVÖD, der in großen Teilen für die SDL Anwendung findet, um 200 Euro zzgl. 5,5 Prozent, mindestens aber 340 Euro, wird für die Beschäftigten von SDL und MVZ bereits ab dem 01.07.2024, statt 01.09.2024, umgesetzt. Zusätzlich dazu wird die bisherige „Juni-Sonderzahlung“, die auch von wirtschaftlichen Faktoren abhängig war, ab Juli 2024 in einen festen, monatlichen Zuschlag in Höhe von 44 Euro umgewandelt. So wird gewährleistet, dass die Beschäftigten (in Vollzeit) von SDL und MVZ monatlich mindestens 384 Euro mehr erhalten. Im Ergebnis bedeutet dies für die Beschäftigten eine überdurchschnittliche Entgelterhöhung von 15-16 Prozent. Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit bis zum 31.12.2026 haben und ist danach kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende.

Das Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der ver.di Bundestarifkommission und des Aufsichtsrates der Klinikum Leer gGmbH.

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

  • Ab dem 01.07.2024 steigen die Tabellenentgelte der Beschäftigten von SDL und MVZ um mindestens 340 Euro oder um 200 Euro zzgl. 5,5 Prozent (bei Vollzeit).
  • Die Juni-Sonderzahlung wird in einen fixen monatlichen Zuschlag in Höhe von 44 Euro für jeden Beschäftigten (in Vollzeit) umgewandelt.
  • Bis 2027 werden die späteren Erhöhungen der Tabellenentgelte in SDL und MVZ im Vergleich zum Haustarifvertrag des Klinikum Leer stufenweise angeglichen.
  • Die Medizinischen Fachangestellten werden ab 2027 stufenweise der Entgeltgruppe 5 (statt bisher Entgeltgruppe 3) zugeordnet und erhalten in der Übergangszeit eine zusätzliche finanzielle Angleichung.
  • Die Laufzeit beträgt mindestens 30 Monate bis zum 31.12.2026.

Im Zuge der Tarifverhandlungen bei der SDL wurde auch über die Auslegung bzw. Fortführung einer Regelung im ungekündigten Haustarifvertrag der Klinikum Leer gGmbH gesprochen und festgelegt, dass die bisherige Regelung zur Zahlung einer Sondergratifikation unbefristet fortgesetzt wird.